Herstellererklärung für die Umrüstbarkeit auf 100% Wasserstoff
Hiermit bestätigt die
Viessmann Climate Solutions SE
Viessmannstraße 1
35108 Allendorf (Eder)
dass die in der Tabelle (Anhang A) aufgeführten, ab 01.01.2024 hergestellten Gas-Brennwertgeräte gemäß den Vorgaben des GEG § 71k (Anhang B) auf einen Betrieb mit 100% Wasserstoff umgerüstet werden können. Die Umrüstung der Geräte wird mittels eines Umrüstsatzes erfolgen, der im Rahmen üblicher Wartungsarbeiten zeitsparend eingebaut werden kann. Die Zertifizierung der Gas-Brennwertgeräte in Kombination mit dem Umrüstsatz erfolgt dabei nach den gültigen Vorgaben der ZP 3100.100 und EN 15502.
Nach aktueller Planung werden die Umrüstsätze ab 01.01.2026 serienmäßig verfügbar sein.
Nach der Umrüstung eines Gas-Brennwertgerätes auf 100% Wasserstoff, ist der Betrieb mit Erdgas, Erdgas mit Wasserstoffbeimischungen bis 20% und Flüssiggas ohne Rückbau in den ursprünglichen Zustand nicht mehr möglich.